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Unser Revier-ABC

Anlegen in freier Natur

Das Ankern oder Anlegen in Buchten ist außerhalb von Landschafts- und Naturschutzgebieten für eine Nacht erlaubt. Der Mindestabstand zum Schilf muss dabei 50 Meter betragen. Zur Befestigung des Bootes sollten Erdspieße verwendet werden. Das Festmachen an Bäumen ist verboten.

Baden

Das Baden ist überall möglich Die Gewässer haben insgesamt eine gute Wasserqualität, nur im Spätsommer kommt es bei lange anhaltendem Sonnenschein öfters zu Sichteinschränkungen durch Algenbildung.

Brückendurchfahrtshöhen

Die minimalen Brückendurchfahrtshöhen bei Mittelwasser betragen auf dem Brandenburger Stadtkanal 2,70 m (Steintorbrücke), auf der Brandenburger Niederhavel 4,70 m (Hohmeyenbrücke), auf der Beetzsee-Riewend-Wasserstraße 4,65 m (Päwesiner Straßenbrücke), auf den Emster Gewässern 2,90 m. Die Brücken auf der Unteren-Havel-Wasserstraße sind höher als 5,00 m.

Charterscheinregelung

Der Charterschein ist ein Angebot für alle Charterkunden, die den amtlichen Führerschein nicht besitzen und trotzdem ein Boot mit mehr als 5 PS chartern möchten. Der Charterschein gilt auf festgelegten Abschnitten und Teilbereichen der brandenburgischen Gewässer.
Voraussetzung für das Erlangen des Charterscheines ist eine mindestens dreistündige theoretische und praktische Einweisung in den Themengebieten "A. wasserstraßenbezogenes Verkehrsverhalten" und "B. Fahrzeug". Danach erhält der Skipper den Charterschein für das Boot, auf dem die Einweisung stattgefunden hat und den festgelegten Charterzeitraum. Nach Ende der Charter verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit.
Download Charterbescheinigung
(Binnenschifffahrts-Sportbootvermietungsverordnung, Anlage 4)

Durchfahrtsregelung Berlin-Mitte

Die Fahrt auf der Spree-Oder-Wasserstraße vom Kanzleramtssteg km 14,10 bis zur Oberbaumbrücke km 20,70 einschließlich Spreekanal ist nur für Boote erlaubt, die mindestens 5 PS Motorleistung haben. Das heißt: die Passage ist für ein führerscheinfreies Boote nur dann erlaubt, wenn dieses genau 5 PS Motorleistung hat.

Führerschein

Auf allen Gewässern ist für motorisierte Boote mit einer Leistung von mehr als 5 PS (3,68KW) der amtliche „Sportbootführerschein Binnen unter Motor“ vorgeschrieben. Der Sportbootführerschein-See wird unter der Voraussetzung, dass er vor dem 1. April 1978 erteilt worden ist, ebenfalls anerkannt.

Gelbe Welle

Das "Gelbe Welle"-Schild an vielen Steganlagen symbolisiert ein "Herzlich Willkommen" und gibt über Piktogramme wichtige Informationen über Service- und Landgangangebote. Häfen mit Gelber Welle sind überwiegend mit moderner Sanitär-Infrastruktur ausgestattet.

Höchstgeschwindigkeit

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf der Unteren-Havel-Wasserstraße und der Beetzsee-Riewend-Wasserstraße 12 km/h (in Strengdurchfahrten 6 km/h), auf der Brandenburger Niederhavel und dem Brandenburger Stadtkanal 8 km/h, auf Nebenarmen der Havel 5 km/h

Segelschein

In den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wird kein Segelschein benötigt. Im Land Berlin ist dagegen für Sportboote unter Segeln (Segelfläche von mehr als 3 Quadratmetern) der "Sportbootführerschein Binnen unter Segel" erforderlich. Diese Regelung gilt bereits auf den noch im Land Brandenburg gelegenen Abschnitten der Unteren Havel-Wasserstraße von der Nordspitze der Pfaueninsel bis km 16,4.
Quelle: Broschüre "Informationen über Bundeswasserstraßen und Hinweise für die Sportschifffahrt" der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost, Kapitel 5, S. 41), Download Informationsbroschüre

Uferschutzregelung Bundeswasserstraßen

Für mindestens 250 m breite Seen und seenartigen Erweiterungen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb eines 100 m breiten, parallel zum Ufer verlaufenden Schutzstreifens 25 km/h, innerhalb des Schutzstreifens 12 km/h.

Uferschutzregelung Landeswasserstraße Emster Kanal

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf dem Emster Kanal und in der Fahrrinne 6 km/h, auf dem Netzener See und dem Klostersee außerhalb des Uferschutzstreifens 12 km/h.

Wassertiefen

Die minimale Wassertiefe in der Fahrrinne BEI MITTELWASSER beträgt auf der Unteren-Havel-Wasserstraße bis Plaue 3 m, auf dem Breitlingsee 1,8 m, auf dem Möserschen See 1,0 m, auf der Brandenburger Niederhavel 1,9 m, (Abzweig Domstreng 1,4 m, Abzweig Näthewinde 1,3 m), auf dem Brandenburger Stadtkanal 1,5 m, auf der Beetzsee-Riewend-Wasserstraße 2 m, ab Pählstreng 1,2 m, ab Lünower Streng 0,7 m, auf der Unteren-Havel-Wasserstraße ab Plaue bei mittlerem Niedrigwasser (im Sommer häufig) 1,6 m. Emster Gewässer ca. 1 m Fahrrinnentiefe bei Mittelwasser.
Abfrage des Pegelstandes Brandenburg unter Telefon 03381-19429.


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